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Was ist ein Lehrvertrag? |
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Hast du eine Lehrstelle gefunden, schließt du mit deinem Lehrberechtigten (zB dem Chef deines Lehrbetriebes) einen schriftlichen Lehrvertrag ab. Der Inhalt des Lehrvertrages ist gesetzlich genau geregelt. Der Lehrvertrag ist die Basis für deine Ausbildung als Lehrling. Wenn du noch nicht volljährig bist (also 18 Jahre alt), muss auch dein gesetzlicher Vertreter den Lehrvertrag unterschreiben. Dem Lehrvertrag musst du das Schulzeugnis der letzten Klasse beilegen. |
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Wie läuft die Ausbildung im Betrieb konkret ab? |
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In der Schule gibt es für jeden Gegenstand einen Lehrplan. Für die betriebliche Ausbildung gibt es etwas Ähnliches, nämlich das Berufsbild. Der Lehrberuf BDL hat ein eigenes Berufsbild, das österreichweit gilt. In ihm ist festgehalten, was du während deiner Lehrzeit in welchem Lehrjahr an Kenntnissen und Know-how erwerben wirst. Wie ein Lehrplan ist auch ein Berufsbild nur grob formuliert. In deinem Lehrbetrieb gibt es wahrscheinlich einen konkreten Ausbildungsplan, der genauer festlegt, wann du welche Fertigkeit lernst und üben kannst.
In der Schule gibt es Lehrer/-innen, im Betrieb Lehrberechtigte und Ausbilder/-innen. Der/die Lehrberechtigte ist verantwortlich für deine Ausbildung. Vereinfacht gesagt ist der Chef deines Lehrbetriebes dein/e Lehrberechtigte/-r. In kleinen Unternehmen ist der/die Lehrberechtigte oft gleichzeitig dein/e Ausbilder/-in. Er/sie kann, wie das in größeren Unternehmen oft der Fall ist, aber auch eine andere Person mit deiner Ausbildung betrauen. Dann ist diese Person dein/e Ausbilder/-in. Sie ist nicht nur fachlich kompetent, sondern ebenso wie ein/e Lehrer/-in auch pädagogisch geschult. Im Wesentlichen trägt der/die Ausbilder/-in die Verantwortung für deine ordnungsgemäße Ausbildung. Dabei muss er/sie den Inhalt und Zeitablauf deiner Ausbildung planen, dich fachlich unterweisen, die Ausbildung überwachen und Kontakt mit deinen Eltern bzw. der Berufsschule halten. |
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Was lerne ich in der Berufsschule? |
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Man spricht bei der Lehre von einem dualen System. Das heißt, du wirst an zwei verschiedenen Lernorten ausgebildet, im Betrieb und in der Berufsschule. Bei der Ausbildung im Betrieb steht das „learning by doing“ im Vordergrund. In der Berufsschule erwirbst du den notwendigen theoretischen Hintergrund für den Beruf BDL und erweiterst deine Allgemeinbildung. Auch zusätzliche fachpraktische Kenntnisse werden in der Berufsschule vermittelt. Der Besuch der Berufsschule ist verpflichtend. Du besuchst die Berufsschule entweder ein- bis zweimal in der Woche oder über mehrere (zB acht) Wochen geblockt. In letztem Fall sind viele Lehrlinge für die Zeit des Berufsschulbesuches in einem Internat untergebracht. Wie du es von deiner bisherigen Schullaufbahn gewohnt bist, wird die Berufsschule in Klassen geführt. Beim Lehrberuf BDL musst du drei Klassen Berufsschule absolvieren. |
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Was ist ein Ausbildungsverbund? |
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Dein Lehrbetrieb ist verpflichtet, dich in allen im Berufsbild angeführten Fertigkeiten und Kenntnissen auszubilden. Nun ist es so, dass einige Betriebe nicht alle Positionen eines Berufsbildes vermitteln können. Damit diese Unternehmen dennoch Lehrlinge ausbilden können, gibt es den Ausbildungsverbund. Wenn dein Betrieb in einem Ausbildungsverbund ist, dann erwirbst du nicht alle Ausbildungsinhalte für den Beruf BDL in deinem Lehrbetrieb. Einige Inhalte werden in einer anderen Ausbildungseinrichtung (zB einem anderen Betrieb) vermittelt. |
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Bekomme ich Geld von meinem Lehrbetrieb? |
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Obwohl beim Lehrverhältnis der Ausbildungszweck im Vordergrund steht, handelt es sich dennoch um ein Arbeitsverhältnis. Du bekommst daher für deine Leistung im Betrieb eine Lehrlingsentschädigung. Die Höhe der Lehrlingsentschädigung ist meistens im Kollektivvertrag (das ist eine Vereinbarung zwischen Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer Branche) geregelt. Auch wenn du die Berufsschule besuchst, erhältst du die Lehrlingsentschädigung weiter. Als Lehrling bist du Arbeitnehmer/-in deine Lehrbetriebes und daher arbeits- und sozialrechtlich geschützt (zB unfall-, kranken-, pensions- und arbeitslosenversichert). |
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Habe ich Anspruch auf Urlaub? |
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Wie jede/r andere Arbeitnehme/in hast du Anspruch auf Urlaub. Im Regelfall beträgt dieser 25 Tage pro Jahr. |
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Wie lange ist meine Arbeitszeit? |
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Die gesetzlich zulässige Tagesarbeitszeit beträgt acht Stunden, die Wochenarbeitszeit höchstens 40 Stunden. Werden in deinem Betrieb zB generell nur 38,5 Stunden pro Woche gearbeitet, so ist auch deine Arbeitszeit nicht länger. Überstunden dürfen erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres geleistet werden. |
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Wie schließe ich die Lehre ab? |
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Du schließt die Lehre mit der Lehrabschlussprüfung ab. Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einer praktischen und einer theoretischen Prüfung. Hast du die Berufsschule ohne „Nicht genügend“ abgeschlossen, entfällt die theoretische Prüfung. Bei der Lehrabschlussprüfung wird festgestellt, ob du das notwendige Know-how erworben hast, um den Beruf BDL ausüben zu können. Die Prüfung legst du vor ExpertInnen deines Berufes ab.
Die Lehrabschlussprüfung BDL ersetzt: |
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die Lehrabschlussprüfung Bürokaufmann/frau |
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die Lehrzeit für den Lehrberuf Hotel- und GastgewerbeassistentIn |
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Was ist die Lehrlingsstelle? |
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Die Lehrlingsstelle ist deine erste Anlaufstelle bei Fragen rund um die Lehrlingsausbildung. In jedem Bundesland gibt es eine Lehrlingsstelle. Bei der Lehrlingsstelle wird dein Lehrvertrag protokolliert, dort meldest du dich auch zur Lehrabschlussprüfung an. |