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Was muss ich tun, wenn ich den richtigen BDL-Lehrling gefunden habe? |
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Muss ich mit dem BDL-Lehrling einen Vertrag abschließen? |
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Sie müssen mit dem BDL-Lehrling einen schriftlichen Lehrvertrag abschließen. Ist Ihr BDL-Lehrling noch minderjährig, muss der Lehrvertrag auch vom gesetzlichen Vertreter des Lehrlings unterschrieben werden. Den Lehrvertrag bekommen Sie von der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes. Sie finden ihn auch online auf deren Homepage. |
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Welche Fristen muss ich einhalten? |
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Folgende Fristen sind ab dem ersten Lehrtag zu beachten:
| binnen 1 Woche |
Meldung an die Gebietskrankenkasse |
| binnen 2 Wochen |
Meldung an die zuständige Berufsschule
(welche Berufsschule für den Lehrling zuständig ist erfahren Sie
bei der Lehrlingsstelle Ihres Bundeslandes)
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| binnen 3 Wochen |
Lehrvertrag an die zuständige Lehrlingsstelle senden |
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