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Wer übernimmt die Ausbildung im Betrieb? |
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Wer kann im Betrieb BDL-Lehrlinge ausbilden? |
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Für die Ausbildung der BDL-Lehrlinge ist der/die Ausbilder/in zuständig. Dies sind entweder Sie als ChefIn oder ein/e von Ihnen bestimmte/r MitarbeiterIn. Der/die AusbilderIn muss über eine entsprechende Ausbilderqualifikation verfügen.
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Worin besteht die Ausbilderqualifikation? |
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Die Ausbilderqualifikation umfasst neben fachlichem Know-how auch berufspädagogisches sowie rechtliches Know-how. |
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Wie werde ich AusbilderIn? |
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AusbilderIn werden ist ganz leicht! Sie müssen lediglich die Ausbilderqualifikation erwerben. Dafür stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen:
Erste Möglichkeit: Absolvierung eines Ausbilderkurses
Dieser Kurs umfasst zumindest 40 Unterrichtseinheiten und schließt mit einem Fachgespräch ab. Ausbilderkurse werden von den Wirtschaftsförderungsinstituten der Wirtschaftskammer (WIFI) und den Berufsförderungsinstituten (bfi) angeboten. Je nach Bundesland und Kursanbieter betragen die Kosten ca. EUR 240 – 440 (Stand Mai 2006).
Zweite Möglichkeit: Ablegung der Ausbilderprüfung
Diese kann im Rahmen der Meister- oder Befähigungsprüfung oder als eigene Prüfung abgelegt werden. Vorbereitungskurse für diese Prüfung werden von den Wirtschaftsförderungsinstituten der Wirtschaftskammer (WIFI) und den Berufsförderungsinstituten (bfi) angeboten. Die Prüfungsgebühren für die Ausbilderprüfung liegen je nach Bundesland bei EUR 82 bzw. 92 (Stand Mai 2006).
Es gibt noch eine weitere Möglichkeit!
Viele Prüfungen und Ausbildungen ersetzen die Ausbilderprüfung bzw. den Ausbilderkurs. Für die Gleichhaltung von Kursen und Prüfungen mit der Ausbilderprüfung ist beim BMWA (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) ein Antrag zu stellen. Genaueres zum Prüfungsersatz finden Sie hier.
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