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Wie wird mein Betrieb ein Lehrbetrieb? |
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Was muss ich tun, um ein Lehrbetrieb zu werden? |
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Vor Aufnahme des ersten BDL-Lehrlings müssen Sie bei der Lehrlingsstelle Ihres Bundeslandes einen Feststellungsantrag (Antrag auf Feststellung der Eignung zur Lehrlingsausbildung) stellen. Sie finden das Formular auch online auf der Homepage der Lehrlingsstelle Ihres Bundeslandes. Der Antrag ist gebührenfrei und ganz einfach auszufüllen. Die Lehrlingsstelle prüft, ob Ihr Betrieb die Voraussetzungen für die Lehrlingsausbildung erfüllt. Bei Fragen steht Ihnen die Lehrlingsstelle mit Rat und Tat zur Seite.
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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? |
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Ihr Betrieb muss so eingerichtet sein und so geführt werden, dass dem BDL-Lehrling alle im Berufsbild enthaltenen Inhalte vermittelt werden können. Ist das in Ihrem Betrieb nicht möglich, besteht die Möglichkeit, BDL-Lehrlinge im Rahmen eines Ausbildungsverbundes auszubilden. |
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Was ist, wenn mein Betrieb nicht in der Lage ist, die gesamte Ausbildung anzubieten? |
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Kein Problem, denn dafür gibt es den Ausbildungsverbund. Im Rahmen eines Ausbildungsverbundes können Ihre BDL-Lehrlinge alle Ausbildungsinhalte, die Sie in Ihrem Betrieb nicht vermitteln können in einem anderen, dafür geeigneten Betrieb oder einer Einrichtung (zB WIFI, bfi) erwerben. Voraussetzung ist, dass die wesentlichen Inhalte des Lehrberufes BDL in Ihrem Betrieb selbst ausgebildet werden können.
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