Lehre und Matura
Berufsmatura, Berufsreifeprüfung, Lehre und Matura, Lehre mit Reifeprüfung…
Es gibt viele Bezeichnungen – gemeint ist immer das Gleiche und zwar die Möglichkeit, auch ohne den Besuch einer höheren Schule eine Matura zu machen. Die Berufsmatura berechtigt zum Besuch von Kollegs, Akademien, Hochschulen, Fachhochschulen und Universitäten. Laut Gesetz wird die Berufsmatura als Berufsreifeprüfung (BRP) bezeichnet.
Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung
Im Herbst 2008 startet österreichweit das Projekt „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“. Es ermöglicht allen interessierten Lehrlingen kostenfrei und parallel zur Lehre die Berufsmatura zu machen.
Drei der vier Teilprüfungen (Deutsch, lebende Fremdsprache, Mathematik und ein Fachbereich aus dem jeweiligen Lehrberuf) können dabei bereits während der Lehre absolviert werden. Die letzte Teilprüfung darf erst nach der Lehrabschlussprüfung und nach Vollendung des 19. Lebensjahres abgelegt werden. Die Kosten für die Vorbereitungskurse werden vom Bund übernommen.
Häufig gestellte Fragen (bmukk)
Berufsreifeprüfung „alt“
Die bisherige Form der Berufsreifeprüfung bleibt als Angebot bestehen und stellt weiterhin ein wichtiges Angebot zum lebensbegleitenden Lernen dar. Sie ist vor allem für Personen interessant, die ihre Lehre bereits abgeschlossen haben.
ibw-öibf-Studie: Die Berufsreifeprüfung – Höherqualifizierung für den beruflichen Aufstieg oder für den Umstieg? Eine Status-quo-Erhebung (Im Auftrag des BMBWK)


