Förderungen für Lehrbetriebe
Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden, werden in Österreich gefördert. Seit 28. Juni 2008 gelten die neuen Regelungen zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen. Hier finden Sie einen Überblick über die österreichweiten Förderungen.
Basisförderung
Die Basisförderung gilt für alle Lehrverhältnisse, die nach dem 27.6.2008 begonnen haben, anstelle der bisherigen Lehrlingsausbildungsprämie.
Die Basisförderung kann jeweils nach Abschluss eines Lehrjahres beantragt werden und beträgt:
- im ersten Lehrjahr drei Lehrlingsentschädigungen,
- im zweiten Lehrjahr zwei Lehrlingsentschädigungen,
- im dritten und vierten Lehrjahr jeweils eine Lehrlingsentschädigung (bzw. eine halbe Lehrlingsentschädigung bei halben Lehrjahren)
Für alle Lehrlinge, die vor dem 28.6.2008 ihre Lehre begonnen haben, gilt noch die Lehrlingsausbildungsprämie in Höhe von 1.000 EUR.
Förderung neuer Lehrstellen – Blum-Bonus II
Anstelle des bisherigen Blum-Bonus werden neue Lehrstellen in folgenden Fällen mit einer Prämie von jeweils 2.000 Euro gefördert:
- Alle Lehrstellen in neu gegründeten Unternehmen für fünf Jahre ab Gründung
- Alle Lehrstellen in Unternehmen, die erstmals Lehrlinge ausbilden für ein Jahr ab Aufnahme des ersten Lehrlings
- Alle Lehrstellen in Unternehmen, die nach einer Pause von mindestens drei Jahren nach Ende des letzten Lehrverhältnisses wieder Lehrlinge aufnehmen für ein Jahr ab Aufnahme des ersten Lehrlings
Der Blum-Bonus II ist vorläufig bis 31.12.2010 befristet.
Möglichkeiten zur Förderung von Qualität in der Lehrausbildung
- Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit
- Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (Ausbildungsverbundmaßnahmen, berufsbezogene Zusatzausbildung von Lehrlingen)
- Weiterbildung der Ausbilder
- Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen
- Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten
- Gleichmäßiger Zugang von jungen Frauen und jungen Männern zu den verschiedenen Lehrberufen
Alle angeführten Förderungen werden direkt an das Unternehmen steuerfrei ausbezahlt. Für die Abwicklung der Förderungen sind Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern zuständig.
Ansprechpartner in den Bundesländern
Weiters…
- entfallen in den ersten beiden Lehrjahren die Beiträge zur Krankenversicherung.
- entfallen während der gesamten Lehrzeit die Beiträge zur Unfallversicherung.
Förderungen des AMS
Das AMS fördert die Lehrausbildung von
- Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil
- Jugendlichen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind
- TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung
- Erwachsenen (über 19jährigen), deren Beschäftigungsproblem aufgrund von Qualifikationsmängeln durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann.


