Allgemeine Informationenen über die Lehre
Was bringt mir die Lehrlingsausbildung?
Sie spielen mit dem Gedanken Lehrlinge auszubilden? Diese Gründe werden Sie sicherlich davon überzeugen, dass Sie mit der Lehre nur gewinnen können!
Investition in die Zukunft
Die Lehrlingsausbildung ist eine Investition in die Zukunft, denn Ihre Lehrlinge von heute sind Ihre qualifizierten Fachkräfte von morgen.
Maßgeschneiderte Qualifikationen
Ihre Lehrlinge lernen genau das, was Sie für die Arbeit in Ihrem Betrieb brauchen. Sie lernen ihren Betrieb „von der Pike auf“ kennen und identifizieren sich dadurch besonders mit ihm. Das erhöht sowohl die Motivation als auch die Arbeitsleistung.
Gewinn bereits während der Ausbildung
Lehrlinge leisten bereits während ihrer Ausbildung wertvolle Arbeit für Ihr Unternehmen. Außerdem erhalten SieMitarbeiterInnen, die mit Neugier und Engagement ihren Lehrberuf erlernen wollen.
Kostenersparnis
Durch die Ausbildung von Lehrlingen ersparen Sie sich wertvolle Zeit und hohe Kosten bei der häufig mühsamen Suche, Einarbeitung und Qualifizierung von externen Fachkräften. Langfristig gesehen rechnet sich die Lehrlingsausbildung auf jeden Fall als gute Investition! Außerdem erhalten Sie für die Lehrlingsausbildung eine Reihe von Förderungen .
Immer am Puls der Zeit
Junge Menschen sind besonders neugierig und auch kritisch. Strukturen und Abläufe, die bereits seit Jahren bestehen und daher für Sie zur Selbstverständlichkeit geworden sind, werden mit anderen Augen gesehen. Die Ausbildung von Lehrligen ist eine der besten Möglichkeiten, Ihr Unternehmen fit zu halten.
Moderne Ausbildung
Keine Ausbildung ist so flexibel wie die Lehre. Die Lehrlingsausbildung wird ständig weiterentwickelt, die Lehrberufe und die Berufsschulausbildung werden den raschen wirtschaftlichen Veränderungen laufend angepasst und bei Bedarf werden neue Lehrberufe eingeführt.
Imagegewinn
Lehrlinge verbessern das Image Ihres Unternehmens! Da Sie Jugendlichen eine Ausbildung ermöglichen zeigen Sie, dass Sie Ihre gesellschaftliche Verantwortung ernst nehmen.
Was muss ich über die Lehre wissen?
Was genau ist die Lehre?
Die Lehre ist eine moderne Ausbildung, mit der eine vollständige Berufsausbildung erworben wird. Sie wird als duale Ausbildung bezeichnet, da sie an zwei Lernorten – im Lehrbetrieb und der Berufsschule – stattfindet. Der Lehrling steht in einem Ausbildungsverhältnis mit Ihrem Betrieb und ist gleichzeitig Schüler einer Berufsschule.
Lehrlingsausbildung = Duale Ausbildung |
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Ausbildung im Lehrbetrieb |
Unterricht in der Berufsschule |
Wie lange dauert die Lehre?
Je nach Lehrberuf beträgt die Lehrzeit zwischen zwei und vier Jahren. Die meisten Lehrberufe dauern drei Jahre. Die Lehrzeit wird verkürzt, wenn ua. bereits Ausbildungen in inhaltlich ähnlichen Lehrberufen oder gewisse schulische Ausbildungen erworben wurden.
Wer kann eine Lehre beginnen?
Alle Personen, die neun Jahre Pflichtschule absolviert haben.
Wie viele und welche Lehrberufe gibt es?
Zurzeit gibt es 256 anerkannte Lehrberufe (Stand April 2006). Alle gesetzlich anerkannten Lehrberufe finden Sie in der Lehrberufsliste ( => Hilfreiche Links ). In der Broschüre Lehrberufe in Österreich – Ausbildungen mit Zukunft ( => Nützliche Publikationen ) erhalten Sie nähere Informationen zu allen Lehrberufen, die es in Österreich gibt.
Wie ist die betriebliche Ausbildung geregelt?
Die betriebliche Ausbildung ist gesetzlich geregelt. Für jeden Lehrberuf erlässt der Wirtschaftsminister eine Ausbildungsordnung, die in ganz Österreich gilt und für die Ausbildung in den Lehrbetrieben verbindlich ist. Die Ausbildungsordnung enthält das Berufsbild - eine Art „Lehrplan“ für den Lehrbetrieb.
Wie läuft die betriebliche Ausbildung ab?
Bei der betrieblichen Ausbildung steht das Prinzip „learning by doing“ im Vordergrund. Sie integrieren Ihren Lehrling in die tägliche praktische Arbeit und lassen ihn Aufgaben und Aufträge ausführen, die in Ihrem Unternehmen zu erledigen sind. Natürlich müssen Sie auch Zeit für die Einarbeitung und das Üben der Tätigkeiten einplanen.
Wie ist der Besuch der Berufsschule geregelt?
Der Lehrling ist zum Besuch der Berufsschule verpflichtet.
Der Besuch der Berufsschule ist je nach Bundesland und Lehrberuf unterschiedlich geregelt. Der Unterricht in der Berufsschule findet entweder
- als Blockunterricht (Lehrgangsschule) statt, bei dem die betriebliche Ausbildung für einige Wochen, in der Regel acht bis zwölf Wochen, unterbrochen wird,
oder
- wöchentlich (Jahresschule), an ein oder zwei Tagen in der Woche.
Nähere Informationen zur Berufsschule erhalten Sie bei der Lehrlingsstelle Ihres Bundeslandes
( => wichtige Adressen).
Wie wird mein Betrieb ein Lehrbetrieb?
Was muss ich tun, um ein Lehrbetrieb zu werden?
Vor Aufnahme des ersten Lehrlings müssen Sie bei der Lehrlingsstelle Ihres Bundeslandes (=> wichtige Adressen) einen Feststellungsantrag (Antrag auf Feststellung der Eignung zur Lehrlingsausbildung) stellen. Sie finden das Formular auch online auf der Homepage der Lehrlingsstelle Ihres Bundeslandes. Der Antrag ist gebührenfrei und ganz einfach auszufüllen. Die Lehrlingsstelle prüft, ob Ihr Betrieb die Voraussetzungen für die Lehrlingsausbildung erfüllt. Bei Fragen steht Ihnen die Lehrlingsstelle mit Rat und Tat zur Seite.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Rechtliche Eignung
Ihr Betrieb muss nach der Gewerbeordnung berechtigt sein, die Tätigkeiten durchzuführen, in denen der Lehrling ausgebildet werden soll. Lehrlinge können aber nicht nur von Gewerbebetrieben, sondern auch von FreiberuflerInnen, Verwaltungsstellen etc. ausgebildet werden.
Betriebliche Eignung
Ihr Betrieb muss so eingerichtet sein und so geführt werden, dass dem Lehrling alle im Berufsbild enthaltenen Inhalte vermittelt werden können. Ist das in Ihrem Betrieb nicht möglich, besteht die Möglichkeit, Lehrlinge im Rahmen eines Ausbildungsverbundes auszubilden (siehe unten).
Hinweis: Sie können Lehrlinge in jedem Lehrberuf ausbilden, sofern Sie die betrieblichen Voraussetzungen erfüllen. So können IT-Lehrlinge beispielsweise in Softwareunternehmen aber auch in einer Werbeagentur ausgebildet werden. Entscheidend ist, dass im Unternehmen die Ausbildungsinhalte des Berufsbildes vermittelt werden können.
Welche Betriebsgröße ist für die Ausbildung erforderlich?
Die Betriebsgröße ist für die Lehrlingsausbildung nicht entscheidend. Jeder Unternehmer — auch ein Einpersonenunternehmer — kann Lehrlinge ausbilden, sofern die Lehrlingsbetreuung gewährleistet ist.
Was ist, wenn mein Betrieb nicht in der Lage ist, die gesamte Ausbildung anzubieten?
Kein Problem, denn dafür gibt es den Ausbildungsverbund. Im Rahmen eines Ausbildungsverbundes können Ihre Lehrlinge alle Ausbildungsinhalte, die Sie in Ihrem Betrieb nicht vermitteln können in einem anderen, dafür geeigneten Betrieb oder einer Einrichtung (zB WIFI, bfi) erwerben. Voraussetzung ist, dass die wesentlichen Inhalte des Lehrberufes in Ihrem Betrieb selbst ausgebildet werden können. Wenn Ihr Betrieb die im Berufsbild festgelegten Inhalte nicht in vollem Umfang vermitteln kann, ist ein verpflichtender Ausbildungsverbund vorgesehen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, freiwillig einen Ausbildungsverbund einzugehen, wenn Sie Ihrem Lehrling besondere Qualifikationen vermitteln wollen, die über das Berufsbild hinausgehen (zB spezielle Computerprogramme, Fremdsprachen etc.).
Wer übernimmt die Ausbildung im Betrieb?
Wer kann im Betrieb Lehrlinge ausbilden?
Für die Ausbildung der Lehrlinge ist der AusbilderIn zuständig. Dies sind entweder Sie als Chef oder ein von Ihnen bestimmter Mitarbeiter. Der Ausbilder muss über eine entsprechende Ausbilderqualifikation verfügen.
Worin besteht die Ausbilderqualifikation?
Die Ausbilderqualifikation umfasst neben fachlichem Know-how auch berufspädagogisches sowie rechtliches Know-how.
Ausbilderqualifikation |
fachliches Know-how |
berufspädagogisches Know-how |
|
rechtliches Know-how |
Wie werde ich AusbilderIn?
AusbilderIn werden ist ganz leicht! Sie müssen lediglich die Ausbilderqualifikation erwerben. Dafür stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen:
Erste Möglichkeit: Absolvierung eines Ausbilderkurses
Dieser Kurs umfasst zumindest 40 Unterrichtseinheiten und schließt mit einem Fachgespräch ab. Ausbilderkurse werden von den Wirtschaftsförderungsinstituten der Wirtschaftskammer (WIFI) und den Berufsförderungsinstituten (bfi) ( => hilfreiche Links) angeboten. Je nach Bundesland und Kursanbieter betragen die Kosten ca. EUR 240 – 440 (Stand Mai 2006).
Zweite Möglichkeit: Ablegung der Ausbilderprüfung
Diese kann im Rahmen der Meister- oder Befähigungsprüfung oder als eigene Prüfung abgelegt werden. Vorbereitungskurse für diese Prüfung werden von den Wirtschaftsförderungsinstituten der Wirtschaftskammer (WIFI) und den Berufsförderungsinstituten (bfi) (=> hilfreiche Links) angeboten. Die Prüfungsgebühren für die Ausbilderprüfung liegen je nach Bundesland bei EUR 82 bzw. 92 (Stand Mai 2006).
Es gibt noch eine weitere Möglichkeit!
Vielleicht haben Sie die nötigen Qualifikationen ja bereits erworben, denn viele Prüfungen ersetzen die Ausbilderprüfung bzw. den Ausbilderkurs. Hier eine Auswahl an Prüfungen, die der Ausbildungsprüfung bzw. dem Ausbilderkurs gleichgehalten sind:
- Unternehmerprüfung,
- Abschlussprüfung an den Werkmeisterschulen,
- Abschlussprüfung an den Meisterschulen,
- Meisterprüfung gemäß den Verordnungen der GewO BGBl. 111/2002, sofern der Prüfungsteil über die fachlichen und pädagogischen Fertigkeiten zur Ausbildung von Lehrlingen (Modul 4) erfolgreich abgelegt wurde,
- Abschlussprüfung an den Bauhandwerkerschulen,
- Befähigungsprüfung für das Gewerbe der Technischen Büros,
- Befähigungsprüfung für das Baumeistergewerbe,
- Notariatsprüfung,
- Fachprüfung zur WirtschaftsprüferIn und SteuerberaterIn,
- Fachprüfung für BuchprüferInnen und SteuerberaterInnen,
- Fachprüfung für SteuerberaterInnen,
- Rechtsanwaltprüfung,
- Ziviltechnikerprüfung,
- Lehramtsprüfung an einer berufspädagogischen Akademie für Berufsschulen,
- Dienstprüfung für BeamtInnen des Bundes, der Länder oder der Gemeinden für die Verwendungsgruppen A, B oder C oder für die Verwendungsgruppen A1, A2 oder A3 sowie entsprechende Dienstprüfungen für Vertragsbedienstete des Bundes, der Länder oder der Gemeinden etc.
Die Lehrlingsstelle Ihrer Wirtschaftskammer (=> wichtige Adressen) erteilt Ihnen gerne Auskunft, welche Prüfungen darüber hinaus als Ersatz für die Ausbilderprüfung gelten.
Wie komme ich zu Lehrlingen?
Wie und wo kann ich Lehrlinge suchen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, nach Lehrlingen zu suchen. Setzen Sie immer mehrere Maßnahmen, somit erhöhen sich Ihre Chancen, genau den richtigen Lehrling zu finden.
Mundpropaganda
- Informieren Sie Ihre MitarbeiterInnen darüber, dass Sie neue Lehrlinge suchen.
- Nutzen Sie Ihre beruflichen Kontakte (AusbilderkollegInnen, Lieferanten, etc.) und
- Ihre privaten Kontakte (Verwandte, FreundInnen etc.).
- Je mehr Menschen wissen, dass Sie neue Lehrlinge aufnehmen, desto größer ist Ihre Chance interessante Bewerber zu finden.
- Tragen Sie Ihre offene Lehrstelle in der gemeinsamen Lehrstellenbörse der Wirtschaftskammern Österreichs und des AMS (=> hilfreiche Links) ein.
Zusammenarbeit mit Schulen
- Bauen Sie Kontakte mit Schulen auf.
- Exkursionen von Schulklassen ermöglichen erste, oft gute Kontakte zu künftigen Lehrlingen.
- Ermöglichen Sie es SchülerInnen der 8. bzw. 9. Schulstufe ihre berufspraktischen Tage bzw. berufspraktische Woche („Schnupperlehre“) in Ihrem Betrieb zu machen. Bei dieser Schulveranstaltung gehen die SchülerInnen einen oder mehrere Tage in Betriebe, um dort den Arbeitsalltag und ihre Wunschberufe kennen zu lernen. Sie können dabei den SchülerInnen Ihren Betrieb zeigen und schmackhaft machen und haben die Möglichkeit, potenzielle Lehrlinge kennen zu lernen und eine Vorauswahl zu treffen.
- Durch die Zusammenarbeit mit Schulen können Sie auch SchulabbrecherInnen erreichen und Ihnen den Umstieg in die Lehre ermöglichen.
Präsentation des Unternehmens
- Mit einem Tag der offenen Tür können Sie Ihren Betrieb und Ihre Produkte der Öffentlichkeit und auch potenziellen Lehrlingen vorstellen.
- Präsentieren Sie Ihren Betrieb und Ihre Arbeit im Rahmen von Berufsinformationsmessen. Sie können dabei Kontakte zu SchülerInnen knüpfen, die sich für eine Lehrlingsausbildung interessieren, sie über Ihren Betrieb informieren und zu Schnuppertagen einladen.
Wie wähle ich den geeigneten Lehrling aus?
Bedenken Sie bei der Auswahl des Lehrlings, dass es sich bei den BewerberInnen um Jugendliche handelt, die gerade am Beginn Ihrer Berufsausbildung stehen. Sie sind noch keine „fertigen“ Persönlichkeiten und müssen natürlich noch vieles lernen. In ihnen steckt aber großes Potenzial, das Sie für Ihr Unternehmen nutzen können.Bei der Auswahl des richtigen Lehrlings geht es darum das Potenzial des/r Bewerbers/Bewerberin zu erkennen und zu prüfen, ob er den Anforderungen des Jobs und Ihres Betriebes entspricht. Um das Potenzial der BewerberInnen zu erkennen, können Sie spezielle Tests durchführen (=> Nützliche Publikationen). Außerdem steht Ihnen das AMS (=> hilfreiche Links) bei der Lehrlingssuche mit Rat und Tat zur Seite. Sie können dem AMS einen kostenlosen Vermittlungsauftrag erteilen, dabei trifft das AMS für Ihr Unternehmen eine Vorauswahl und schlägt Ihnen geeignete BewerberInnen vor.
Was muss ich tun, wenn ich den richtigen Lehrling gefunden habe?
Muss ich mit dem Lehrling einen Vertrag abschließen?
Sie müssen mit dem Lehrling einen schriftlichen Lehrvertrag abschließen. Ist Ihr Lehrling noch minderjährig, muss der Lehrvertrag auch vom gesetzlichen Vertreter des Lehrlings unterschrieben werden. Den Lehrvertrag bekommen Sie von der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes (=> wichtige Adressen ). Sie finden ihn auch online auf deren Homepage.
Welche Fristen muss ich einhalten?
Folgende Fristen sind ab dem ersten Lehrtag zu beachten:
| binnen 1 Woche |
Meldung an die Gebietskrankenkasse |
| binnen 2 Woche |
Meldung an die zuständige Berufsschule |
| binnen 3 Woche |
Lehrvertrag an die zuständige Lehrlingsstelle (Lehrvertragsanmeldung in Ihrem Bundesland ) senden |
Gibt es eine Probezeit?
Die ersten drei Monate der Lehrzeit gelten als Probezeit. Während dieser Zeit können sowohl Sie als auch Ihr Lehrling das Lehrverhältnis ohne Angabe von Gründen lösen. Die Auflösung des Lehrverhältnisses muss in schriftlicher Form erfolgen.
Was ist für mich als Lehrbetrieb wichtig?
Wie sieht die Arbeitszeit der Lehrlinge aus?
Für Lehrlinge, die das 18. Lebensjahr vollendet haben gelten die Regeln des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und des Arbeitsruhegesetzes (ARG). Es dürfen auch Überstunden geleistet werden. Als Berechnungsbasis für Überstunden ist der niedrigste im Betrieb ausbezahlte Facharbeiterlohn heranzuziehen.
Für Lehrlinge unter 18 gelten nach den Bestimmungen des Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetzes (KJBG) folgende Arbeitszeitbestimmungen:
- Tägliche Arbeitszeit: acht Stunden
- Wöchentliche Arbeitszeit: 40 Stunden
- Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr: Nachtarbeitsverbot (Ausnahmen: Gastgewerbe und Bäcker)
- Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot (Ausnahme: Gastgewerbe)
- Die Zeit des Berufsschulbesuches ist auf die wöchentliche betriebliche Arbeitszeit anzurechnen.
- Überstunden sind generell nicht erlaubt. Für Lehrlinge über 16 Jahren sind Überstunden in Ausnahmefällen gestattet (zB abschließende Bedienung von KundInnen und damit zusammenhängende Aufräumungsarbeiten).
Kann ich den Lehrvertrag vorzeitig auflösen?
Eine einvernehmliche vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses ist jederzeit möglich. Liegen triftige Gründe vor (zB wenn der Lehrling seine vertraglichen Pflichten verletzt oder vernachlässigt, unentschuldigt von der Berufsschule fernbleibt etc.), können Sie Ihrerseits auch nach der Probezeit das Lehrverhältnis auflösen. Die Gründe sind im Berufsausbildungsgesetz genau aufgelistet sind.
Tipp : Notieren Sie die Pflichtverletzungen Ihres Lehrlings. Je mehr Sie schriftlich belegen können, desto leichter ist die Auflösung des Lehrvertrages.
Wer finanziert die Lehre?
Die Kosten der Berufsschulen werden aus öffentlichen Mitteln bezahlt. Die betriebliche Ausbildung wird von Ihrem Betrieb finanziert, wobei die Lehrlingsentschädigung (siehe unten) den größten Anteil der Kosten ausmacht. Vergessen Sie aber nicht, dass ein Lehrling im Zuge seiner Ausbildung produktive Arbeit für Ihr Unternehmen leistet und somit zum Gewinn Ihres Unternehmens beiträgt. Der produktive Einsatz Ihres Lehrlings steigt mit jedem Lehrjahr an, im letzten Lehrjahr ist der Lehrling eine fast vollwertige Fachkraft für Ihren Betrieb. Außerdem gibt es für die Lehrlingsausbildung eine Reihe von finanziellen Unterstützungen (siehe unten).
Muss ich den Lehrling bezahlen?
Als Lehrberechtigter müssen Sie Ihrem Lehrling eine Lehrlingsentschädigung bezahlen. Ihre Höhe ist in der Regel im jeweiligen Kollektivvertrag festgelegt. Wenn keine kollektivvertragliche Regelung vorliegt, muss die Lehrlingsentschädigung individuell im Lehrvertrag vereinbart werden. Die Lehrlingsentschädigung steigt in jedem Lehrjahr an und beträgt im letzten Lehrjahr durchschnittlich etwa 80 % des entsprechenden Fachkräftegehalts.
Welche Förderungen gibt es für die Lehrlingsausbildung?
- Jeder Lehrbetrieb bekommt 1.000 Euro Ausbildungsbonuspro Kalenderjahr für jeden Lehrling.Mit diesem Betrag werden den Betrieben die durchschnittlichen Lohnkosten für die Lehrlinge während der Berufsschulzeit ersetzt. Die Prämie wird vom Finanzamt dem Abgabenkonto des Betriebes gut geschrieben.
- In den ersten beiden Lehrjahren entfallen die Beiträge zur Krankenversicherung.
- Während der gesamten Lehrzeit entfallen die Beiträge zur Unfallversicherung.
- Für innerbetriebliche und externe Aus- und Fortbildungsmaßnahmen kann ein Bildungsfreibetrag von 20 % der Aufwendungen geltend gemacht werden.
- Die „Blum-Prämie“ fördert Unternehmen, die zusätzliche Lehrlinge aufnehmen. Jede zusätzliche Lehrstelle wird dabei nach Lehrjahren gestaffelt zwischen 100 und 400 Euro monatlich gefördert. Das Projekt ist befristet eingerichtet.
Das AMS fördert unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls die Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen durch einen pauschalierten Kostenzuschuss. Sie erhalten die Lehrstellenförderung des AMS zB wenn Sie Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil oder Jugendliche, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind ausbilden.
Wie endet die Lehre und was passiert danach?
Wie und wann endet die Lehre?
Das Lehrverhältnis endet im Normalfall mit dem im Lehrvertrag vereinbarten letzten Lehrtag. Der Lehrling hat am Ende der Lehrzeit die Möglichkeit, die Lehrabschlussprüfung abzulegen. Wird die Lehrabschlussprüfung vor dem im Lehrvertrag vereinbarten Ende der Lehrzeit abgelegt und bestanden, so endet die Lehrzeit bereits mit Ablauf der Woche, in der die Prüfung absolviert wurde.
Welche Pflichten habe ich im Rahmen der Lehrabschlussprüfung?
Sie als Lehrberechtigter müssen dem Lehrling für die Zeit, die er zur Ablegung der Prüfung benötigt freigeben (unter Fortzahlung der Bezüge). Tritt Ihr Lehrling während der Lehrzeit oder der Zeit der Weiterverwendung (siehe unten) erstmals zur Lehrabschlussprüfung an, so müssen Sie ihm die Kosten der Prüfungstaxe (EUR 77,- Stand: April 2006) bezahlen.
Wie lange muss ich den ausgelernten Lehrling im Unternehmen behalten?
Nach Beendigung der Lehrzeit müssen Sie den ausgelernten Lehrling noch drei Monate in seinem erlernten Beruf in Ihrem Unternehmen weiter beschäftigen. Diese Zeit wird als Weiterverwendungszeit oder Behaltezeit bezeichnet.
Hinweis : In manchen Branchen ist eine längere Behaltenspflicht vorgesehen (zB Handel vier Monate).
Nach der Lehre geht es weiter …
Die Lehre bildet ein gutes Fundament für die berufliche Karriere. Ihrem ausgelernten Lehrling stehen eine Menge verschiedener Weiterbildungsmöglichkeiten offen. Die Berufsreifeprüfung bietet ausgelernten Lehrlingen die Möglichkeit, die Matura zu erwerben. Neben dem Zugang zu allen weiterführenden Bildungswegen, wie Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs ersetzt sie auch die Beamtenaufstiegsprüfung (B-Matura). Mit der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung kann bereits während der Lehrzeit begonnen werden. Nach der Lehre besteht auch die Möglichkeit, Lehrabschlussprüfungen in verwandten Lehrberufen abzulegen, die Meisterprüfung zu absolvieren etc.
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